Infos zur Sichtung des erweiterten Führungszeugnisses
Wann muss ich ein erweitertetes Führungzeugnis abgeben?
- Wenn du Kinder- und Jugendgruppenleiter bist,
- Kinder- oder Jugendchöre bzw. Bands leitest,
- du dich als Leiter, Betreuer oder Teamer bei Freizeitmaßnahmen (Zeltlager, Wochenenden usw.) engagierst oder demnächst mitarbeiten möchtest.
Warum muss ich ein erweitertes Zeugnis abgeben?
Rechtliche Grundlage hierfür ist der § 72a des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (Sozialgesetzbuch VIII). Pfarreien bzw. Verbände müssen eine „Schutzvereinbarung“ nach § 72a SGB VIII mit dem örtlichen Jugendamt schließen. Darin verpflichten sie sich, künftig von allen, die in der Pfarrei ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, erweiterte Führungszeugnisse einzuholen.
Wo bekomme ich ein erweitertes Führungszeugnis her?
Das erweiterte Führungszeugnis kannst du beim Einwohnermeldeamt beantragen. Bei den Unterlagen zum Download findest du eine Vorlage für eine Bestätigung deiner Tätigkeit seitens Pfarrei/Verband. Bei Vorlage dieser Bestätigung beim Einwohnermeldeamt bekommst du das Führungszeugnis kostenlos ausgestellt.
Und dann?
Seit dem 01. Mai 2014 kannst du das Führungszeugnis bei uns zur Sichtung vorlegen, um deine personenbezogenen Daten zu schützen. Du kannst uns dein Zeugnis per Post zukommen lassen oder auch persönlich vorbeibringen. Das Original und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung senden wir dir nach Bearbeitung zu. Du gibst lediglich die von uns ausgestellte Bestätigung bei deiner Pfarrei ab.
Was ist zu beachten?
- Das erweiterte Führungszeugnis darf bei der Vorlage bei uns nicht älter als 3 Monate sein.
- Du kannst es bei deiner zuständigen Gemeinde (Einwohnermeldeamt) kostenlos beantragen.
- Den Ablauf für die Beantragung kannst du dir als pdf herunterladen.